Preise:
Standplatz 3 x 3 mtr. ohne Zusatzleistungen € 25,-
Maximal drei Standplätze, je Aussteller, buchbar.
Standplatz 3 x 3 mtr. ohne Zusatzleistungen € 25,-
Maximal drei Standplätze, je Aussteller, buchbar.
Veranstaltungsreglement
1.) Organisation
Die Feldmann-Stiftung führt gemeinsam mit der K-9 Unit Mülheim an der Ruhr eine Veranstaltung für Hundefreunde durch und ist für die Planung, Gestaltung und Durchführung verantwortlich.
2.) Ort
Die Veranstaltung findet auf dem Gelände der Feldmann-Stiftung, Augustastr. 108-114,
45476 Mülheim an der Ruhr, statt.
3.) Öffnungszeiten
Samstag von 11:00 bis 18:00 Uhr (u.U. Verlängerung bis 19 Uhr).
4.) Anmeldung und Zulassung
Anmeldungen sind erst nach erfolgter Bestätigung durch den Veranstalter rechtsgültig.
Die Standgebühr ist unverzüglich, nach erfolgter Bestätigung, zu überweisen.
Die entsprechende Fläche wird erst nach Zahlungseingang reserviert.
Über die Platzverteilung, sowie die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet, uneingeschränkt, der Veranstalter.
5.) Änderungen – Höhere Gewalt
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Veranstaltung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder ggf. zu verkürzen.
Für den Veranstalter bereits angefallene Kosten werden anteilig auf die Aussteller umgelegt.
6.) Standmiete
Die Standplatzmiete bezieht sich auf eine Fläche von maximal 3,00 x 3,00 mtr..
Es können maximal drei zusammenhängende Flächen gemietet werden.
Für abweichende Abmessungen gilt der nächsthöhere Preis.
Zusatzleistungen, wie z.B. Stromanschluß, werden gesondert berechnet.
7.) Standgestaltung/Werbemaßnahmen
Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller, im Rahmen der gemieteten Fläche, selbst verantwortlich.
Da es sich um eine Veranstaltung im Freien handelt, wird empfohlen für einen entsprechenden Wetterschutz zu sorgen.
Alle Aussteller sind berechtigt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, durch Verteilen von Flyern, Visitenkarten, Gutscheinen o.Ä. für sich zu werben.
Weitere Werbemaßnahmen sind vom Veranstalter zu genehmigen.
Zusätzliche Bannerwerbung ist nur gegen Gebühr möglich.
8.) Auf- und Abbau
Der Aufbau kann ab 8:00 Uhr begonnen werden, muss jedoch spätestens um 11:00 Uhr beendet sein.
Der Abbau findet nach Veranstaltungsende statt, muss jedoch spätestens um 21:00 Uhr beendet sein.
Ein vorzeitiger Abbau ist grundsätzlich nicht gestattet.
Jeder Aussteller ist für die fachgerechte Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich.
Kraftfahrzeuge sind ausschließlich während des Be- und Entladens auf dem Gelände gestattet und dürfen dort nicht dauerhaft geparkt werden, dies gilt auch für die Zeit des Standauf- bzw. -abbaus.
9.) Versicherungen/Haftung
Für die Veranstaltung besteht Haftpflichtversicherungsschutz über die Veranstaltungshaftpflicht der Feldmann-Stiftung.
Haftpflichtschäden, die von den einzelnen Ausstellern bzw. deren Stände verursacht werden, sind ausdrücklich nicht mitversichert.
Ebenso übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für etwaige Schäden an im Eigentum bzw. Besitz der Aussteller befindlichen Gegenständen, die Aussteller sind für entsprechende Absicherung selbst verantwortlich.
10.) Behördliche Bewilligungen/gesetzliche Bestimmungen
Die Aussteller sind gehalten, sämtliche für ihr Ausstellungsangebot notwendigen behördlichen Bewilligungen selbstständig einzuholen und sämtliche rechtlichen Vorschriften/gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die entsprechenden Vorabklärungen sind Sache des Ausstellers.
11.) Mitführen von Hunden
Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich gestattet, Voraussetzung ist eine gültige Impfbescheinigung sowie eine Haftpflichtversicherung.
Für eine tierschutzgerechte Unterbringung (z.B. Schatten) und Versorgung (z.B. Wasser und Futter)
ist Sorge zu tragen.
Auf dem gesamten Gelände herrscht Leinenpflicht, Hunde sind während des gesamten Aufenthalts zu beaufsichtigen.
12.) Bewachung
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.
Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.
13.) Ausstellervertrag
Dieses Veranstaltungsreglement bildet einen integrierenden Bestandteil zu dem mit dem Aussteller abgeschlossenen Ausstellungsvertrag.
14.) Differenzen
Anfällige Meinungsverschiedenheiten und Differenzen entscheidet der Veranstalter endgültig.
15.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.
16.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
17.) Kontakt
Heike Schneider Tel: 0208-431504 Faxmail: 03222-1260198 E-Mail: k-9unit@arcor.de
18.) Bankverbindung
Kontoinhaber Marion Brose
Kreditinstitut Sparkasse am Niederrhein
IBAN DE49354500001560806109
BIC WELADED1MOR
Verwendungszweck (Bitte unbedingt angeben): Hunde Event und Name des Ausstellers
Die Feldmann-Stiftung führt gemeinsam mit der K-9 Unit Mülheim an der Ruhr eine Veranstaltung für Hundefreunde durch und ist für die Planung, Gestaltung und Durchführung verantwortlich.
2.) Ort
Die Veranstaltung findet auf dem Gelände der Feldmann-Stiftung, Augustastr. 108-114,
45476 Mülheim an der Ruhr, statt.
3.) Öffnungszeiten
Samstag von 11:00 bis 18:00 Uhr (u.U. Verlängerung bis 19 Uhr).
4.) Anmeldung und Zulassung
Anmeldungen sind erst nach erfolgter Bestätigung durch den Veranstalter rechtsgültig.
Die Standgebühr ist unverzüglich, nach erfolgter Bestätigung, zu überweisen.
Die entsprechende Fläche wird erst nach Zahlungseingang reserviert.
Über die Platzverteilung, sowie die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet, uneingeschränkt, der Veranstalter.
5.) Änderungen – Höhere Gewalt
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Veranstaltung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder ggf. zu verkürzen.
Für den Veranstalter bereits angefallene Kosten werden anteilig auf die Aussteller umgelegt.
6.) Standmiete
Die Standplatzmiete bezieht sich auf eine Fläche von maximal 3,00 x 3,00 mtr..
Es können maximal drei zusammenhängende Flächen gemietet werden.
Für abweichende Abmessungen gilt der nächsthöhere Preis.
Zusatzleistungen, wie z.B. Stromanschluß, werden gesondert berechnet.
7.) Standgestaltung/Werbemaßnahmen
Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller, im Rahmen der gemieteten Fläche, selbst verantwortlich.
Da es sich um eine Veranstaltung im Freien handelt, wird empfohlen für einen entsprechenden Wetterschutz zu sorgen.
Alle Aussteller sind berechtigt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, durch Verteilen von Flyern, Visitenkarten, Gutscheinen o.Ä. für sich zu werben.
Weitere Werbemaßnahmen sind vom Veranstalter zu genehmigen.
Zusätzliche Bannerwerbung ist nur gegen Gebühr möglich.
8.) Auf- und Abbau
Der Aufbau kann ab 8:00 Uhr begonnen werden, muss jedoch spätestens um 11:00 Uhr beendet sein.
Der Abbau findet nach Veranstaltungsende statt, muss jedoch spätestens um 21:00 Uhr beendet sein.
Ein vorzeitiger Abbau ist grundsätzlich nicht gestattet.
Jeder Aussteller ist für die fachgerechte Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich.
Kraftfahrzeuge sind ausschließlich während des Be- und Entladens auf dem Gelände gestattet und dürfen dort nicht dauerhaft geparkt werden, dies gilt auch für die Zeit des Standauf- bzw. -abbaus.
9.) Versicherungen/Haftung
Für die Veranstaltung besteht Haftpflichtversicherungsschutz über die Veranstaltungshaftpflicht der Feldmann-Stiftung.
Haftpflichtschäden, die von den einzelnen Ausstellern bzw. deren Stände verursacht werden, sind ausdrücklich nicht mitversichert.
Ebenso übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für etwaige Schäden an im Eigentum bzw. Besitz der Aussteller befindlichen Gegenständen, die Aussteller sind für entsprechende Absicherung selbst verantwortlich.
10.) Behördliche Bewilligungen/gesetzliche Bestimmungen
Die Aussteller sind gehalten, sämtliche für ihr Ausstellungsangebot notwendigen behördlichen Bewilligungen selbstständig einzuholen und sämtliche rechtlichen Vorschriften/gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die entsprechenden Vorabklärungen sind Sache des Ausstellers.
11.) Mitführen von Hunden
Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich gestattet, Voraussetzung ist eine gültige Impfbescheinigung sowie eine Haftpflichtversicherung.
Für eine tierschutzgerechte Unterbringung (z.B. Schatten) und Versorgung (z.B. Wasser und Futter)
ist Sorge zu tragen.
Auf dem gesamten Gelände herrscht Leinenpflicht, Hunde sind während des gesamten Aufenthalts zu beaufsichtigen.
12.) Bewachung
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.
Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.
13.) Ausstellervertrag
Dieses Veranstaltungsreglement bildet einen integrierenden Bestandteil zu dem mit dem Aussteller abgeschlossenen Ausstellungsvertrag.
14.) Differenzen
Anfällige Meinungsverschiedenheiten und Differenzen entscheidet der Veranstalter endgültig.
15.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.
16.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
17.) Kontakt
Heike Schneider Tel: 0208-431504 Faxmail: 03222-1260198 E-Mail: k-9unit@arcor.de
18.) Bankverbindung
Kontoinhaber Marion Brose
Kreditinstitut Sparkasse am Niederrhein
IBAN DE49354500001560806109
BIC WELADED1MOR
Verwendungszweck (Bitte unbedingt angeben): Hunde Event und Name des Ausstellers